Am 27. Oktober 2017 ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, insbesondere aufgrund der Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, eine Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung IX.3) verabschiedet worden. Die Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Von den Änderungen der Kooperationsvereinbarung sind die Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System) betroffen. Ab dem 1. Januar 2018, 06.00 Uhr, gelten daher die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Anlage 1 KoV)