Am 30.05.2018 hat terranets bw die finalen Netzentgelte für 2019 veröffentlicht.
Die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden gemäß Art. 30 Abs. 1 (c) ii der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) i.V.m. Art. 32 (b) NC TAR spätestens 30 Tage vor der betreffenden Entgeltperiode veröffentlicht.
Die Entgelte für die Biogaskostenwälzung bzw. die MRU-Umlage des Jahres 2019 werden nach § 7 Abs. 7 lit a) bzw. § 10 Abs. 7 lit a) der Kooperationsvereinbarung Gas vom 29. März 2018 bis zum 1. Oktober 2018 veröffentlicht. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des NC TAR in Verbindung mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK9-17/609 (Festlegung "INKA").
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