Wir bitten Sie im Zusammenhang mit der am 2. Juli 2018 startenden Jahresauktion 2018 bei der Buchung von Ein- und Ausspeisepunkten aufgrund der Zusammenlegung der Marktgebiete GASPOOL und NetConnect Germany folgendes zu beachten:
Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 GasNZV haben die Fernleitungsnetzbetreiber spätestens ab 1. April 2022 aus den Marktgebieten GASPOOL und NetConnect Germany ein gemeinsames Marktgebiet zu bilden. Diese Marktgebietszusammenlegung kann Auswirkungen auf den Bestand der festen Kapazitäten haben und Maßnahmen gemäß § 31 der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System) erfordern.
Die gesetzlich festgelegte Marktgebietszusammenlegung führt zum Wegfall der Marktgebietsübergangspunkte spätestens zum 01.04.2022 (§21, Absatz 1, Satz 2 GasNZV).