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Wir arbeiten gemeinsam
an den Energienetzen von morgen

Damit Industrie, Gewerbe und Haushalte auch in Zukunft weiter zuverlässig mit Energie versorgt werden, erstellen die Betreiber von Fernleitungsnetzen und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen alle zwei Jahre einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP) für Gas und Wasserstoff. Dazu sind sie laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet. Im NEP sind alle Maßnahmen enthalten, die in den nächsten zehn bis 15 Jahren für eine sichere Versorgung in Deutschland erforderlich sind.

Für eine sichere Versorgung mit Gas und Wasserstoff

Wir gestalten die Energiezukunft gemeinsam mit den anderen deutschen Fernleitungsnetzbetreibern sowie den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen aktiv mit. Gemeinsam arbeiten wir an der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Damit entsteht der Fahrplan für den notwendigen Umbau unserer Energieinfrastruktur. Die bundesweite Planung umfasst seit 2024 – neben dem erforderlichen Um- und Ausbau des Erdgasnetzes – auch die Entwicklung einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur.

Die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) steuert die bundesweite Netzentwicklungsplanung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt die Um- und Ausbauplanung und beauftragt die Netzbetreiber mit der verbindlichen Umsetzung.

Aktuell laufen die Arbeiten für den ersten integrierten NEP Gas und Wasserstoff. Bis zum 30.06.2026 soll dieser von der BNetzA verbindlich bestätigt sein.

So wird das Transportnetz für Gas und Wasserstoff weiterentwickelt

Schritt 1: Szenariorahmen

Grundlage für die Planung ist der Szenariorahmen. Er beschreibt die wahrscheinlichen Entwicklungen des deutschen Energiesystems auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dieser umfasst mindestens drei Szenarien für die nächsten zehn bis 15 Jahre sowie drei weitere für das angestrebte Zieljahr der Klimaneutralität 2045.
Die Szenarien richten sich dabei an einer Bandbreite von wahrscheinlichen Entwicklungen entlang der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung aus. Auch Meldungen von Marktteilnehmern wie Versorgungs- und Industrieunternehmen an die Gastransportnetzbetreiber zu ihren zukünftigen Bedarfen an Gas und Wasserstoff fließen in die Szenarien ein.

Insgesamt werden vier verschiedene Szenarien betrachtet. Drei davon basieren auf Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und bilden verschiedene Entwicklungspfade ab: weitgehende Elektrifizierung, intensive Nutzung von Wasserstoff und geringere Energieeinsparungen als angestrebt. Das vierte Szenario basiert auf den gemeldeten Bedarfen von Marktteilnehmern.

Die BNetzA veröffentlichte den Szenariorahmen im September 2024 und gab der Öffentlichkeit und Marktteilnehmern die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden von der BNetzA geprüft und bei der Genehmigung des Szenariorahmens berücksichtigt.

Szenario 1:
Fokus Strom

Im ersten Szenario wird angenommen, dass alle Sektoren stark elektrifiziert werden. Im Gebäudesektor ersetzen Wärmepumpen fossile Heizungen, der Verkehrssektor setzt vollständig auf Elektromobilität und Industrieprozesse nutzen vorwiegend Strom. Wasserstoff spielt in diesen beiden Sektoren keine Rolle, stattdessen wird er hauptsächlich für spezialisierte industrielle Prozesse verwendet, wie beispielsweise in der Stahlindustrie. Wasserstoffkraftwerke sorgen als Backup bei Engpässen erneuerbarer Energien für die Stabilität des Stromnetzes. Zugleich sinkt der Methanbedarf kontinuierlich und wird bis 2045 beinahe vernachlässigbar.

Szenario 2:
Fokus Wasserstoff

Das zweite Szenario beschreibt, dass Wasserstoff intensiv und häufig in der Industrie genutzt wird – unter anderem als Brennstoff für besonders energieintensive Hochtemperaturprozesse bei der Herstellung von Metall, Glas, Keramik und Zement. In den Sektoren Wärme und Verkehr spielt Wasserstoff eine untergeordnete Rolle, da dort überwiegend Wärmepumpen fossile Heizungen ersetzen und elektrifizierte Antriebe zum Einsatz kommen. Der Strombedarf bleibt auch in diesem Szenario hoch, da parallel viele weitere Bereiche zunehmend elektrifiziert werden. Wasserstoffkraftwerke sichern hier ebenfalls die Netzstabilität ab. Der Methanbedarf sinkt zeitgleich, bis das Methan bis 2045 kaum noch zum Einsatz kommt.

Szenario 3:
Fokus Reduzierte Effizienz

Im dritten Szenario wird angenommen, dass weniger Energie durch Effizienzsteigerungen eingespart wird, als in den anderen beiden Szenarien angenommen wird. Es ist das Szenario mit dem höchsten Energiebedarf. Der Strombedarf ähnelt dem im ersten Szenario, aber der Wasserstoffbedarf für die Stromerzeugung ist höher. Wasserstoffkraftwerke sind hier von noch größerer Bedeutung, um das Stromnetz zu stabilisieren. Der hohe Strom- und Wasserstoffbedarf in den verschiedenen Sektoren führt zu einem sinkendem Methanbedarf, bis dieser im Jahr 2045 kaum noch vorgesehen ist.

Szenario 4:
Fokus Versorgungssicherheit

Im vierten Szenario steht die Versorgungssicherheit besonders im Vordergrund, denn als Grundlage dienen hier nicht die Langfristszenarien des BMWK, sondern die im Rahmen der bundesweiten Marktabfrage im Frühjahr 2024 gemeldeten Bedarfe für Methan und Wasserstoff. Diese Bedarfe, insbesondere die der Verteilnetzbetreiber, zeigen im Vergleich zu den zuvor betrachteten Langfristszenarien Unterschiede bezüglich des künftigen Methanbedarfs auf.
Zudem sollen laut Kraftwerksstrategie der Bundesregierung neue "H2-ready"-Gaskraftwerke entstehen, in dieser werden auch die sogenannten Kapazitätsreservierungen und -ausbauansprüche für zusätzliche Speicher, Produktions- und LNG-Anlagen sowie Kraftwerke (gemäß §§ 38/39 GasNZV) berücksichtigt. Das Szenario wird für die Jahre 2030 und 2037 erstellt.

Schritt 2: Netzentwicklungsplan (NEP)

Auf Grundlage des Szenariorahmens berechnen Expert:innen der Fernleitungsnetzbetreiber sowie der regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Das Ergebnis ihrer Arbeit ist der erste Entwurf des NEPs, er enthält alle wirksamen Maßnahmen zur Verstärkung, Optimierung und Ausbau der Erdgas- und Wasserstofftransportnetze. Bestandteil ist auch ein Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem aktuell geltenden, durch die BNetzA bestätigten, NEP. Kommt es zu Verzögerungen bei der Umsetzung, müssen die Vorhabenträger die Gründe dafür darlegen.

Die KO.NEP veröffentlicht den Entwurf bis zum 31.05.2025 und konsultiert den Entwurf dann öffentlich.

Nach der Konsultation übergibt sie den aktualisierten Entwurf an die BNetzA. Die Regulierungsbehörde gibt der Öffentlichkeit sowie Marktteilnehmern wie Versorgungs- und Industrieunternehmen abschließend die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bis zum 30.06.2026 soll der NEP durch die BNetzA bestätigt werden. Dann sind die Ausbaumaßnahmen durch die Netzbetreiber verbindlich umzusetzen.

Ab 2026 veröffentlicht die KO.NEP alle NEPs.

NEPs bis einschließlich NEP Gas 2022-2032 sind im Archiv auf der Website des FNB Gas verfügbar.
Zum Archiv des FNB Gas

Gas sichert die Versorgung mit Wärme und Strom

Emissionen reduzieren, bis Deutschland im Jahr 2045 klimaneutral ist – das ist das Ziel der Bundesregierung. Baden-Württemberg will bereits bis 2040 klimaneutral sein. Deswegen machen wir unser Leitungsnetz zukunftsfähig und bereiten uns auf den Transport von Wasserstoff vor. So lange dient Erdgas als Brückentechnologie und ermöglicht den Ausstieg aus der Kohleverstromung. In Gaskraftwerken wird Erdgas eingesetzt, um Strom zu erzeugen. Das ist effizienter als Kohle und besonders in windstillen und sonnenarmen Zeiten wichtig, wenn PV-Anlagen und Windkraftanlagen nur wenig Strom in das Übertragungsnetz einspeisen. Alle Um- und Neubaumaßnahmen von terranets bw werden "H2-ready" umgesetzt, denn langfristig wird das Unternehmen nur noch Wasserstoff transportieren.

In der "NEP-Gas-Datenbank" sind alle Maßnahmen, die bis 2032 für eine sichere Versorgung mit Erdgas notwendig sind, veröffentlicht:

Zur NEP-Gas-Datenbank

Mehr zu den Netzausbauprojekten von terranets bw

Klimafreundlich versorgt mit Wasserstoff

Damit die Energiewende gelingt, treibt terranets bw mit den anderen deutschen Fernleitungsnetzbetreibern sowie den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur voran. Das Wasserstoffkernnetz, das bis 2032 schrittweise entstehen soll, markiert einen ersten, wichtigen Schritt für den Aufbau einer Wasserstoffversorgung.

Mehr zum Wasserstoffkernnetz

Die leistungsfähige Anbindung Baden-Württembergs ist über die Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) gesichert. Im Kernnetz sind weitere Transportleitungen hinterlegt, die die Ostalb, Oberschwaben, den östlichen Bodenseeraum, den Hochrhein, das Breisgau und die Region Mannheim/ Karlsruhe versorgen werden.

Der weitere Ausbau wird im Zuge der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff erfolgen.

Gemeinsam für die Energiezukunft: KO.NEP und FNB Gas

In einer bundesweiten Kooperation mit allen Fernleitungsnetzbetreiber sowie der regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen in Deutschland sorgen wir für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) steuert die Zusammenarbeit der Fernleitungsnetzbetreiber und der regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen. Zugleich übernimmt die KO.NEP die Veröffentlichungen im Rahmen der Netzentwicklung. Der FNB Gas e.V. ist der Zusammenschluss aller deutschen Fernleitungsnetzbetreiber. Er koordiniert den fachlichen Austausch der Mitglieder und ist Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit.

Mehr über den FNB Gas

Mehr über KO.NEP

Fragen und Antworten

  • Warum ist der Ausbau des Gastransportnetzes wichtig?

    Warum ist der Ausbau des Gastransportnetzes wichtig?

    Damit die Energiewende gelingt und eine sichere Energieversorgung nach dem Atomausstieg und während des laufenden Ausstiegs aus der Kohleenergie gewährleistet ist, braucht es ein leistungsfähiges Gastransportsystem – für die kommunalen Versorger in der Region, für Industrie und Gewerbe und für die Systemstabilität im Stromnetz, die durch moderne Gaskraftwerke abgesichert werden muss. terranets bw trägt Verantwortung für den Betrieb und Ausbau seines Gastransportnetzes. Nach §§ 1 und 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist terranets bw verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Gastransportnetz zu betreiben und das Netz aufgrund des kontinuierlich steigenden Bedarfs an Gastransportkapazitäten bedarfsgerecht auszubauen. Langfristig wird terranets bw nur noch Wasserstoff transportieren. Dafür setzt terranets bw alle Um- und Neubaumaßnahmen "H2-ready" um.

  • Wer entscheidet über den Ausbau des Gastransportnetzes?

    Wer entscheidet über den Ausbau des Gastransportnetzes?

    Die deutschlandweite Koordination des Ausbaubedarfs erfolgt im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff. Dieser enthält alle Maßnahmen, für die nächsten zehn bis 15 Jahre, die für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind – zur Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die Maßnahmen sind von der Bundesnetzagentur geprüft und – nach Konsultation der Öffentlichkeit – bestätigt. Damit ist terranets bw verbindlich beauftragt, den Ausbau umzusetzen.

  • Wer plant und baut das Gasfernleitungsnetz in Deutschland aus?

    Wer plant und baut das Gasfernleitungsnetz in Deutschland aus?

    Die deutschen Gastransportnetzbetreiber sind für die Planung und den Ausbau des überregionalen Gasnetzes verantwortlich. Alle Ausbaumaßnahmen werden von der Bundesnetzagentur geprüft und nach Konsultation der Öffentlichkeit bestätigt.

  • Warum brauchen wir Erdgas? Wir wollen doch so schnell wie möglich klimaneutral werden?

    Warum brauchen wir Erdgas? Wir wollen doch so schnell wie möglich klimaneutral werden?

    Die Nutzung von Erdgas ist mit weniger Emissionen verbunden als die anderer fossiler Energieträger, wie etwa Braun- oder Steinkohle. Erdgas sichert eine effiziente und verlässliche Versorgung mit Energie inmitten des Umbaus unseres Energiesystems. Als Energieträger ist es ein wichtiger Begleiter auf dem Weg hin zu einer vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Es stabilisiert die Energieversorgung auch in Zeiten mit wenig Wind und Sonnenschein. In Kraftwerken für die Stromversorgung wird zukünftig Erdgas eingesetzt – das ermöglicht den zügigen Ausstieg aus der Kohleenergie.

  • Welche Aufgabe hat die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP)?

    Welche Aufgabe hat die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP)?

    Aufgabe der KO.NEP ist es die Erarbeitung der Szenariorahmen und Netzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff durch die verpflichteten Gastransportnetzbetreiber zu koordinieren und alle zwei Jahre der Bundesnetzagentur vorzulegen. Sie fungiert als zentraler Ansprechpartner für Behörden und Marktteilnehmer zu Fragen der Netzentwicklungsplanung im Bereich Gas und Wasserstoff und ist auch für die Schaffung und den Betrieb der gesetzlich vorgeschriebenen Datenbanken für das Gas- und Wasserstoffnetz zuständig.

    Mehr über KO.NEP

  • Wie werden Äußerungen von Marktteilnehmern wie Versorgungs- und Industrieunternehmen und der Öffentlichkeit im Netzentwicklungsplanung berücksichtigt?

    Wie werden Äußerungen von Marktteilnehmern wie Versorgungs- und Industrieunternehmen und der Öffentlichkeit im Netzentwicklungsplanung berücksichtigt?

    Marktteilnehmer wie Versorgungs- und Industrieunternehmen und die Öffentlichkeit können ihre Äußerungen in den Netzentwicklungsprozess im Rahmen der öffentlichen Konsultationen einbringen. Der Entwurf des Szenrariorahmens wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht. Sie gibt Beteiligten die Möglichkeit zur Äußerung. Die Genehmigung des Szenariorahmens durch die BNetzA erfolgt im Anschluss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Auch der Netzentwicklungsplan (NEP) wird konsultiert. Dafür veröffentlicht die zuständige Koordinierungsstelle (KO.NEP) den Entwurf des NEPs und gibt der Öffentlichkeit sowie Marktteilnehmern wie Versorgungs- und Industrieunternehmen die Gelegenheit zur Äußerung. Im Anschluss daran legt die KO.NEP den konsultierten und überarbeiteten Entwurf des NEPs der BNetzA zur Bestätigung vor.

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