Das Entgelt für Messstellenbetrieb für das Jahr 2020 wurde gemäß Art. 30 Abs. 1 (c) ii der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) i.V.m. Art. 32 (b) NC TAR veröffentlicht.
Das entsprechend finale Preisblatt 2020 finden Sie unter folgendem Link.