Das ab 01.01.2021 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-18/610-NCG (REGENT-NCG) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 3,77 €/(kWh/h)/a.
Das ab 01.01.2021 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT-NCG ebenfalls 3,77 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 30. September 2019, mit Inkrafttreten am 01. Januar 2020 (KoV X.2) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2020 veröffentlicht.
Anders als in den Vorjahren werden die Kapazitätsentgelte nur vom 01.01.2021 bis 01.10.2021 Anwendung finden. Ab dem 01.10.2021 wird es gemäß aktuellem Festlegungsverfahren BK9-19/610 ("REGENT 2021") der Bundesnetzagentur zur Bildung der Entgelte ein einheitliches Briefmarkenentgelt für das neue gesamtdeutsche Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) geben. terranets bw wird das ab dem 01.10.2021 gültige Kapazitätsentgelt voraussichtlich Ende September 2020 veröffentlichen, abhängig von den dann beschlossenen Festlegungen der Bundesnetzagentur.
Aufgrund regulierungsrechtlicher Vorgaben (Festlegungen REGENT (BK9-18/610-NCG) / AMELIE (BK9-18/607)) werden die Netzentgelte im Netzgebiet von terranets bw seit 01.01.2020 nach einer geänderten Methodik ermittelt. Diese regulierungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch von dritter Seite mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend angepasst werden müssen. Daher behält sich terranets bw vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich terranets bw vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt auszugleichen. terranets bw wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang rechtzeitig informieren.