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Information Störfallverordnung des Erdgasspeichers Sandhausen und Sicherheitsdatenblatt Erdgas. 

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Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2022

Das ab 01.01.2022 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 3,51 €/(kWh/h)/a.

Das ab 01.01.2022 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 3,51 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 31. März 2020, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2020 (KoV XI) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2021 veröffentlicht.

Aufgrund regulierungsrechtlicher Vorgaben (Festlegungen REGENT (BK9-18/610-NCG) / AMELIE (BK9-18/607)) werden die Netzentgelte im Netzgebiet von terranets bw seit 01.01.2020 nach einer geänderten Methodik ermittelt. Diese regulierungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch von dritter Seite mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es ist aus heutiger Sicht nicht aus­zu­schließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungs­rechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend angepasst werden müssen. Daher behält sich terranets bw vor, auf Basis einer gericht­lichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich terranets bw vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitäts­entgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festge­setzten Kapa­zitäts­entgelt auszugleichen. terranets bw wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang rechtzeitig  informieren.

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