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Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2023

Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Festlegung REGENT 2021 der Bundesnetzagentur das Netzentgelt ab 01.01.2023 ermittelt.

Das ab 01.01.2023 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 4,82 €/(kWh/h)/a.

Das ab 01.01.2023 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 4,82 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 31. März 2021, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2021 (KoV XII) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2022 veröffentlicht.

Gegenüber dem Jahr 2022 ergibt sich ein rund 37 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Aufgrund der geopolitischen Situation wurde von zum Teil geänderten Gasflüssen und infolgedessen einem angepassten Buchungsverhaltens des Marktes ausgegangen. Zudem führen die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie ebenfalls zu einem Anstieg der Entgelte.

Aufgrund regulierungsrechtlicher Vorgaben (Festlegungen REGENT (BK9-18/610-NCG) / AMELIE (BK9-18/607)) werden die Netzentgelte im Netzgebiet von terranets bw seit 01.01.2020 nach einer geänderten Methodik ermittelt. Diese regulierungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch von dritter Seite mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend angepasst werden müssen. Daher behält sich terranets bw vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich terranets bw vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt auszugleichen. terranets bw wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang rechtzeitig informieren.

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