Das ab 01.01.2024 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 5,10 €/(kWh/h)/a.
Das ab 01.01.2024 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 5,10 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK).
Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 12. August 2022, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2022 (KoV XIII) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2023 veröffentlicht.