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Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2025

Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis

der Festlegung REGENT 2021 der Bundesnetzagentur das Netzentgelt ab 01.01.2025 ermittelt.

Das ab 01.01.2025 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 6,71 €/(kWh/h)/a.

Das ab 01.01.2025 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 6,71 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK).

Gegenüber dem Jahr 2024 ergibt sich ein wesentlich höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.
Der Krieg in der Ukraine hat ab 2022 zu massiven Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt geführt. Die aktuelle Entgeltsteigerung lässt sich auf verschiedene Ursachen zurückführen, die teilweise zeitversetzt erst jetzt auftreten und die Folgen dieser Krise abbilden:

  • Hohe Speicherfüllstände und ein deutlicher Rückgang der Endverbrauchs- und Transitvolumina führen zu einer reduzierten Buchungsprognose.
  • Durch die Regulierungskontosystematik wirken die außergewöhnlichen Effekte aus dem Krisenjahr 2022 (bspw. Buchungsrückgänge und hohe Treibenergiekosten) nun erstmals zeitversetzt in 2025 kostenerhöhend.
  • Die Diversifizierung der Bezugsquellen mittels neuer LNG-Anlagen hat die Versorgungssicherheit gestützt und zur Dämpfung des Commodity-Preises beigetragen. Die damit verbundenen Investitionen einzelner Fernleitungsnetzbetreiber in neue Einspeisepunkte und Anbindungsleitungen der LNG-Anlagen fließen ebenfalls in die Entgeltkalkulation 2025 ein.

Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 12. August 2022, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2022 (KoV XIII) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2024 veröffentlicht.

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