Menu

Gasnetz

Wir stellen eine zuverlässige Versorgung sicher – von Niedersachsen bis an den Bodensee.

Telekommunikationsnetz

Unser Glasfasernetz bietet eine Telekommunikations-Infrastruktur mit starker Breitbandperformance.

Wasserstoffnetz

Wir sichern die Anbindung an die europäische und nationale Wasserstoff-Infrastruktur.

Über uns

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen.

Vision

Wo wir hin wollen und wie wir uns weiterentwickeln möchten.

Stellenangebote

Werden Sie Teil unseres Teams – hier sind unsere aktuellen Stellen!

Arbeiten bei terranets bw

Wie wir arbeiten, was wir Ihnen bieten und was Sie bei uns bewegen können.

Unsere Standorte

Erfahren Sie mehr über die Arbeit an unseren insgesamt zehn Standorten.

Praktikum und Ausbildung

Erfahren Sie, was wir Ihnen in einem Praktikum oder einer Ausbildung bieten.

Aktuelle Lage Gasversorgung

Als Betreiber kritischer Infrastruktur möchten wir mit Ihnen Informationen zur aktuellen Situation teilen.

Initiative Wasserstoff für BW

Wir setzen uns für die Anbindung von Baden-Württemberg an die europäische Wasserstoff-Infrastruktur ein.

Notfallnummer +49 711 7812 1220

Information Störfallverordnung des Erdgasspeichers Sandhausen und Sicherheitsdatenblatt Erdgas. 

Suche

Informationen der terranets bw über das neue Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2023

Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Festlegung REGENT 2021 der Bundesnetzagentur das Netzentgelt ab 01.01.2023 erneut ermittelt.

Das ab 01.01.2023 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 6,03 €/(kWh/h). Das ab 01.01.2023 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 6,03 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Netzentgelt von 4,82 EUR/(kWh/h)/a ergibt sich ein rund 25,1 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Bereits in der Mai-Berechnung wurde aufgrund der geopolitischen Situation von zum Teil geänderten Gasflüssen und einem angepassten Buchungsverhalten des Marktes ausgegangen. Zudem wurden die damals deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie ebenfalls berücksichtigt. Die weiteren Entwicklungen der geopolitischen Situation, die daraus entstehenden deutlichen Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt und deren Folgen auf Buchungs- und Kostenprognosen der FNB, welche zum Zeitpunkt der Mai-Berechnung insbesondere im später eingetretenen Ausmaß noch nicht absehbar waren, führten zur Notwendigkeit einer Neuberechnung.

Aufgrund regulierungsrechtlicher Vorgaben (Festlegungen REGENT (BK9-18/610-NCG) / AMELIE (BK9-18/607)) werden die Netzentgelte im Netzgebiet von terranets bw seit 01.01.2020 nach einer geänderten Methodik ermittelt. Diese regulierungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch von dritter Seite mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend angepasst werden müssen. Daher behält sich terranets bw vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich terranets bw vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt auszugleichen. terranets bw wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang rechtzeitig informieren.

Unabhängig davon kam es außerdem zu einer Anpassung des Entgeltes für Messstellenbetrieb.

Cookie-Einstellungen