Das ab 01.01.2023 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 6,03 €/(kWh/h). Das ab 01.01.2023 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 6,03 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Netzentgelt von 4,82 EUR/(kWh/h)/a ergibt sich ein rund 25,1 Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.
Bereits in der Mai-Berechnung wurde aufgrund der geopolitischen Situation von zum Teil geänderten Gasflüssen und einem angepassten Buchungsverhalten des Marktes ausgegangen. Zudem wurden die damals deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie ebenfalls berücksichtigt. Die weiteren Entwicklungen der geopolitischen Situation, die daraus entstehenden deutlichen Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt und deren Folgen auf Buchungs- und Kostenprognosen der FNB, welche zum Zeitpunkt der Mai-Berechnung insbesondere im später eingetretenen Ausmaß noch nicht absehbar waren, führten zur Notwendigkeit einer Neuberechnung.
Aufgrund regulierungsrechtlicher Vorgaben (Festlegungen REGENT (BK9-18/610-NCG) / AMELIE (BK9-18/607)) werden die Netzentgelte im Netzgebiet von terranets bw seit 01.01.2020 nach einer geänderten Methodik ermittelt. Diese regulierungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch von dritter Seite mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungsrechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend angepasst werden müssen. Daher behält sich terranets bw vor, auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich terranets bw vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitätsentgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festgesetzten Kapazitätsentgelt auszugleichen. terranets bw wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang rechtzeitig informieren.
Unabhängig davon kam es außerdem zu einer Anpassung des Entgeltes für Messstellenbetrieb.