Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung ("KoV") in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht terranets bw den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2020 bundeseinheitlich 0,6350 €/kWh/h/a.
Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der terranets bw erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.