Fristgemäß veröffentlicht terranets bw die vorläufigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016.
Für feste Kapazitätsprodukte betragen diese am Einspeisepunkt Lampertheim IV 2,04 €/kWh/h/a und an den Ausspeisepunkten zu nachgelagerten Netzbetreibern (interne Bestellung, Letztverbraucher und Grenzübergangspunkte) 4,13 €/kWh/h/a.
Gemäß den zum 01.01.2016 greifenden neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zur Bepreisung von Einspeise- und Ausspeisekapazitäten (BEATE), wird für unterbrechbare Kapazitätsprodukte ein Rabatt auf das ermittelte Netzentgelt für ein festes Kapazitätsprodukt gewährt. Das Netzentgelt für unterbrechbare Kapazitätsprodukte im Netz der terranets bw, mit Ausnahme des Einspeisepunktes Lampertheim IV, beträgt 90% des Entgeltes für ein festes Kapazitätsprodukt am selben Punkt. Am Einspeisepunkt Lampertheim IV beträgt das Netzentgelt für ein unterbrechbares Kapazitätsprodukt 89% des ermittelten Netzentgeltes für ein festes Kapazitätsprodukt. An Speicherpunkten wird gemäß BEATE ein Rabatt i.H.v. 50% auf das jeweils ermittelte Entgelt für ein festes oder unterbrechbares Kapazitätsprodukt gewährt.
Netzpunkt | Jahreskapazitätsentgelt für feste Kapazitätsprodukte [€/(kWh/h)/a] | Faktor für unterbrechbare Kapazitätsprodukte |
Lampertheim IV (Entry) | 2,04 | 0,89 |
Fronhofen 1 (Entry) | 1,02 | 0,9 |
Interne Bestellung, Grenzübergangspunkte, Letztverbraucher (Exit) | 4,13 | 0,9 |
RC Fronhofen (Exit) | 2,07 | 0,9 |
Bei der Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise ist gemäß BEATE für unterjährige Kapazitätsrechte an allen Ein- und Ausspeisepunkten und für alle unterjährigen Kapazitätsprodukte (Withinday-, Tages-, Monats- und Quartalsprodukte) ein Multiplikator anzuwenden. Für diese Zwecke gilt:
Kapazitätsprodukt | Produktlaufzeit | Multiplikator |
Withinday- bzw. Tagesprodukt | 1 – 27 Tage | 1,4 |
Monatsprodukt | 28 – 89 Tage | 1,25 |
Quartalsprodukt | 90 – 364 Tage | 1,1 |
Die ausgewiesenen Netzentgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung (0,00400 €/kWh/h/a), Messstellenbetrieb (0,03200 €/kWh/h/a) und Abrechnung (0,01300 €/kWh/h/a).
Umlagefähige Biogaskosten werden bundesweit auf alle relevanten Ausspeisepunkte (Letztverbraucher und nachgelagerte Netze) der Fernleitungsnetzbetreiber gewälzt. Alle Entgelte zu Letztverbrauchern und nachgelagerten Netzen verstehen sich zuzüglich der Entgelte für die Biogaskostenwälzung i.H.v. 0,59458 €/kWh/h/a.
Umlagefähige Kosten für die Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas werden marktgebietsweit auf alle Ausspeisepunkte der Fernleitungsnetzbetreiber gewälzt. Alle Ausspeiseentgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für die Marktraumumstellung i.H.v. 0,02102 €/kWh/h/a.