Gemäß der "Hinweise zur Bildung von Gasnetzentgelten" der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 wird ein Entgelt für die Abrechnung ab dem 01.01.2017 nicht mehr ausgewiesen.
§ 7 Abs. 2 Satz 2 Messstellenbetriebsgesetz gelte ungeachtet der abweichenden Bestimmung in § 15 Abs. 7 Gasnetzentgeltverordnung neben dem Strom- auch für den Gasbereich. Die Kosten für die Abrechnung sind Bestandteil der Netzentgelte.
terranets bw hat das vorläufige Preisblatt daher an die aktuellen Begebenheiten angepasst.
Das Preisblatt finden Sie unter folgenden Link.