Die Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage) wird gem. § 25 der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag bzw. gem. § 10 KoV über alle Netze marktgebietsweit gewälzt und an allen Ausspeisepunkten zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Vor dem Hintergrund einer mit Wirkung zum 01.01.2017 erwarteten gesetzlichen Änderung des § 19a EnWG veröffentlichen die Fernleitungsnetzbetreiber zwei Umlagen: die marktgebietsweite und die bundesweite MRU-Umlage. Die marktgebietsweite MRU-Umlage entspricht der bisherigen Rechtslage mit einer Wälzung der Kosten innerhalb des Marktgebietes und gilt bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung des § 19a EnWG, die künftig eine bundesweite MRU-Umlage vorsieht. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderung wird die bundesweite MRU-Umlage angewendet und ersetzt die marktgebietsweite MRU-Umlage. Die Fernleitungsnetzbetreiber informieren die Kunden unverzüglich über die Anwendung der bundesweiten MRU-Umlage.
Wälzungsbetrag für Marktraumumstellung Kalenderjahr 2017
Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2017 im Marktgebiet NCG 0,00020801 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,0759 €/kWh/h/a. Die gesamten für das NCG-Marktgebiet gemeldeten Kosten für Marktraumumstellung belaufen sich auf 19.403.876,77 € für das Jahr 2017.
Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2017 bundesweit 0,00036688 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,1339 €/kWh/h/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für Marktraumumstellung belaufen sich auf 59.871.959,27 € für das Jahr 2017.