Gemäß der Novelle des § 20 b GasNEV wird mit Wirkung zum 01.01.2014 eine bundesweit einheitliche Biogasumlage eingeführt. Bislang wird die Biogasumlage getrennt in den beiden Marktgebieten NetConnect Germany (NCG) und Gaspool (GP) erhoben. Mit der Neuregelung soll der zunehmend ungleichen Verteilung der Belastung zwischen den beiden Marktgebieten entgegengesteuert werden.
Alle weiteren Regelungen zur Kostenwälzung Biogas, sind im § 7 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 28.06.2013 (KoV VI) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas festgehalten.
Demnach werden Kosten, die bei den Netzbetreibern mit dem Netzzugang Biogas entstehen, dem marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber gemeldet und – nun erstmalig bundesweit – umgelegt. Die Wälzung erfolgt beginnend bei den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern der beiden Marktgebiete NCG und GP. Diese wälzen die Kosten gemäß den genannten Regelungen über den spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag auf die relevanten Ausspeisepunkte ihrer marktgebietsaufspannenden Netze.
terranets bw veröffentlicht den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2014 bundeseinheitlich 0,00139726 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,51 €/kWh/h/a.
Der entsprechende Biogas-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der terranets bw erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.