Gemäß § 7der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 30. Juni 2014(KoV VII), werden Kosten gemäß § 20 b GasNEV, die bei Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Biogaseinspeisung entstehen, bundesweit auf alle Netze umgelegt.
Diesbezüglich sind alle direkt- und indirekt nachgelagerten Netzbetreiber aufgefordert, ihre Biogas Ist-Kosten 2013 und Biogas Plan-Kosten 2015 bis zum 31.08.2014 an die terranets bw GmbH in ihrer Rolle als marktgebietsaufspannender Netzbetreiber zu melden.