Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 10.03.2017 (KoV IX) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht terranets bw den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2018 bundeseinheitlich 0,00187515 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,68443 €/kWh/h/a.
Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der terranets bw erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.