Gemäß § 6 Ziff. 5 Satz 2 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 28. Juni 2013 teilen marktgebietsaufspannende Netzbetreiber ihren unmittelbar nachgelagerten Netzbetreibern die voraussichtlichen Netzentgelte des nächsten Kalenderjahres mit.
Des Weiteren wird auf Basis der Novelle des § 20 b GasNEV erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2014 eine bundesweit einheitliche Biogasumlage eingeführt.
Die vorläufigen Ausspeiseentgelte für das Kalenderjahr 2014 betragen 3,88 €/(kWh/h)/a. Der spezifische bundesweite Biogaskostenwälzungsbetrag beträgt 0,51 €/(kWh/h)/a.