Mit Wirkung zum 01.01.2015 wird erstmalig eine Marktraumumstellungs-Umlage gemäß § 19a EnWG sowie gemäß § 10 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 30.06.2014 (KoV VII) in Verbindung mit dem BDEW-Leitfaden Kostenwälzung Marktraumumstellung eingeführt.
Über diese Umlage werden die einem Netzbetreiber für die netztechnisch erforderliche und dauerhafte Umstellung der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas entstehenden Kosten auf alle Netze innerhalb des Marktgebiets, in dem das Netz des qualitätsumstellenden Netzbetreibers liegt, umgelegt.
Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2015 im Marktgebiet NCG 0,00001101 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,00402 €/kWh/h/a.
Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern, zu nachgelagerten Netzbetreibern, zu Speichern und an Ausspeisestellen an Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten erhoben.