Erstmals zum 1. April 2012 haben die Fernleitungsnetzbetreiber einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan erstellt und der Regulierungsbehörde vorgelegt. Mit Veröffentlichung dieses Dokuments setzen die Fernleitungsnetzbetreiber ebenfalls ihre Verpflichtung zur Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs gemäß § 17 GasNZV zum 01.04.2012 um.
Der Netzentwicklungsplan wurde unter www.netzentwicklungsplan-gas.de veröffentlicht und steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung. Die zugehörige Pressemitteilung können Sie unter folgendem Link einsehen.