Für den Bau und Betrieb der SEL ist terranets bw auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Dabei können Flächen für den Leitungsbetrieb dauerhaft in Anspruch genommen oder temporär genutzt werden. Seit Mitte 2023 kontaktiert terranets bw alle Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen mit einem Grundstück entlang des Trassenverlaufs.
Wie sehen die Regelungen hierfür aus? Welche Verträge werden abgeschlossen und wie läuft der Wegerechtserwerb ab? Zu diesen und vielen weiteren Themen rund um die SEL bietet terranets bw zwei Infomärkte an:
Eingeladen sind alle Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen entlang der SEL von Heidelberg, Eppelheim, Leimen, Gaiberg, Wiesloch, Mauer, Meckesheim, Spechbach, Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim bis nach Hüffenhardt. Seit 2022 laufen die Voruntersuchungen, wie zum Beispiel Kartierungen geschützter Tiere und die Untersuchung des Baugrunds. 2025 finden archäologische Untersuchungen und die Errichtung von Rohrlagerplätzen entlang der Trasse statt. Im Sommer 2025 beginnt der Bau dieses Leitungsabschnitts, der Ende 2026 in Betrieb gehen soll.
Die Infomärkte sind offene Veranstaltungen, bei denen Expert:innen für einen persönlichen Austausch sowie für Fragen zur Verfügung stehen. Zudem gibt es ausreichend Gelegenheit, um sich an verschiedenen Themenstationen zum Rechteerwerb, den bauvorbereitenden Maßnahmen, dem Leitungsbau sowie Maßnahmen zum Schutz von Boden und Natur zu informieren. Kommen und Gehen ist zwischen 18.00 und 20.00 Uhr durchgängig möglich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
terranets bw sichert das Wegerecht durch die Einholung einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Die Gestattungsverträge erlauben es terranets bw, Grundstücke dauerhaft in Anspruch zu nehmen oder vorübergehend zu nutzen. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung erhalten die Eigentümer:innen eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben. Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Größe der durch den Schutzstreifen betroffenen Fläche und weiteren Faktoren. Mögliche Ernteausfälle werden ebenfalls entschädigt.
Mehr Informationen, wie der Rechteerwerb abläuft, lesen Sie im Magazinbeitrag "Rechteerwerb aus Sicht eines Eigentümers".