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Sie sind Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Emissionen gemäß §5 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und auf Grundlage der Monitoring-Verordnung (MVO) zu ermitteln und an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu berichten.
Die Methoden zur Überwachung müssen dabei in einem anlagenspezifischen Überwachungsplan beschrieben werden, der als Grundlage für die Emissionsüberwachung und -berichterstattung dient. Für die Ermittlung der CO2-Emissionen aus Erdgas sind u. a. die Berechnungsfaktoren "unterer Heizwert (Hu)" und "Emissionsfaktor" erforderlich.
Gerne übernehmen wir diese Dienstleistung für Sie: Auf Basis Ihrer Gasbeschaffenheitsgrößen (mindestens Brennwert, Normdichte und CO2-Stoffmengenanteil) ermitteln wir für Sie den CO2-Emissionsfaktor und den unteren Heizwert Ihres Gases.
Die Ermittlung der Berechnungsfaktoren erfolgt nach den im DVGW Arbeitsblatt G 693 beschriebenen Berechnungsverfahren. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung Gas erhalten Sie die zur Berechnung notwendigen Gasbeschaffenheitswerte Brennwert, Normdichte und CO2-Stoffmengenanteil monatlich von Ihrem Gasnetzbetreiber.
Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.