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Rechteerwerb aus Sicht eines Eigentümers

Anschreiben bis Rekultivierung: Das Gesetz gibt vor, wie terranets bw fremde Grundstücke nutzen darf.

terranets bw ist für den Bau und Betrieb seiner Transportleitungen für Gas und Wasserstoff auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Mehrere Tausend Grundstücke werden vom Bau und Betrieb der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO) betroffen sein. Eines von ihnen ist im Besitz von Landwirt Peter B.. Er hat einen Ackerbaubetrieb und bestellt sein 1,6 Hektar großes Feld mit Winterweizen. Er steht stellvertretend für alle Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen, deren Flächen vom Bau und Betrieb der SPO berührt sind. Wie sie und andere Betroffene im Zuge des Rechteerwerbs durch terranets bw informiert und entschädigt werden und wie Peter B. seine Flächen nach dem Bau wieder nutzen kann, erfahren Sie im fiktiven Fallbeispiel.

März 2023 – Tag des ersten persönlichen Anschreibens: Startschuss für die Information
Peter B. ist Landwirt in der Nähe von Hanau im Main-Kinzig-Kreis. In seinem Briefkasten findet er das Erstanschreiben von terranets bw. In dem persönlichen Brief erhält er erste Informationen zu anstehenden Voruntersuchungen. Diese können zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungen und Artenschutzkartierungen sein und dienen als Planungsgrundlage für den Bau der SPO. 

  • Eine Woche später: Peter B. findet die öffentliche Bekanntmachung zum Bau der SPO in der Tageszeitung. Darin informiert terranets bw, welche Flurstücke in der Region vom Bau und Betrieb der neuen Leitung betroffen sein werden und wann die geplanten Arbeiten durchgeführt werden. Seine Flurstücknummern sind genannt. Peter B. hat Fragen und wendet sich an die im Erstanschreiben angegebene Kontaktadresse und Ansprechperson.
  • Eine Woche danach: Die Ansprechperson meldet sich bei Peter B. und teilt erste Informationen zum Projekt. Peter B. wird darüber informiert, dass zunächst Voruntersuchungen stattfinden. Im Spätjahr 2023 sollen weitere Angebote für Bürger:innen folgen. Der Antrag auf Genehmigung soll im Herbst 2024 gestellt werden. Der Bau soll erst ab 2026 stattfinden. 

Herbst 2023 – Infomarkt für Bürger:innen

  • Zwei Wochen vor Veranstaltung: Im amtlichen Mitteilungsblatt hat Peter B. von einem Infomarkt zur SPO erfahren. Der Infomarkt findet im nahen Gelnhausen statt. Er notiert sich den Termin und meldet sich für die Veranstaltung an. Er ist gespannt, ob er vor Ort mehr Informationen zu seiner konkreten Betroffenheit erhält.
  • Abend der Veranstaltung: Peter B. besucht den Infomarkt in Gelnhausen. Dort stellt er direkt seine Fragen und gibt Zusatzinformationen zu seinen Flurstücken. Er hat seine Drainagepläne dabei. Das Projektteam vor Ort nimmt die Informationen dankend entgegen. Unterlagen wie diese sind für die weitere Planung häufig äußerst relevant. Ziel der Expert:innen ist es, den geplanten Leitungsverlauf noch zu verbessern und die bestmögliche Lösung für die Region zu finden. Für Peter B. ist vor allem die Erfassung und das fachgerechte Abfangen seiner Drainagen wichtig. Außerdem informiert er sich, was der Eingriff für die landwirtschaftliche Nutzung bedeutet. Im Gespräch vor Ort erfährt er mehr zur Entschädigung. Er ist erleichtert zu hören, dass die Nutzung der Flächen nach dem Bau für die reguläre landwirtschaftliche Nutzung wie zuvor möglich ist. 

Herbst 2024 – Mit dem Start des Genehmigungsverfahrens beginnt der Rechteerwerb 
terranets bw reicht die Planfeststellungsunterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt ein. Damit startet der Rechteerwerb und mit ihm das Einholen der Dienstbarkeiten. Hierzu werden sämtliche Eigentümer:innen erneut per Post angeschrieben. So erhält auch Peter B. ein Schreiben, in dem das Vorhaben noch einmal erläutert wird. Zusätzlich sind alle notwendigen Papiere dabei.
Im Fall von Peter B., der Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flurstücke ist, sind das die Vertragsunterlagen für den Eintrag der Dienstbarkeit im Grundbuch und der Gestattungsvertrag für den Bau, eine Entschädigungsberechnung und die Abfrage seiner Bankdaten.
Sofern Peter B. Flächen verpachtet hat, kann er als Eigentümer im weiteren Verlauf die Pächter:innen mitteilen, mit denen terranets bw dann eine separate Bauerlaubnis abschließt und die Entschädigung für den entstehenden Flurschaden regelt. 

  • Zwei Tage nach Eintreffen der Vertragsunterlagen: Peter B. vereinbart einen Termin mit seinem Notar in Frankfurt am Main. Die Vertragsunterlagen beinhalten u. a. die sogenannte Eintragungsbewilligung. Diese setzt eine beglaubigte Unterschrift voraus, für die Peter B. persönlich das Notariat aufsuchen muss. Mit dieser "bewilligt" Peter B. als Eigentümer die Dienstbarkeit – also das Nutzungsrecht von terranets bw an seinem Grundstück. 
  • Zwei Wochen später: Peter B. ist bei seinem Notar, um sich vor diesem als Eigentümer auszuweisen und die Bewilligung zu unterzeichnen. Die beglaubigte Eintragungsbewilligung übersendet das Notariat an terranets bw. Der Transportnetzbetreiber reicht diese beim Grundbuchamt ein, das schließlich die Dienstbarkeit ins Grundbuch einträgt. Peter B. sendet die übrigen unterzeichneten Vertragsunterlagen (z.B. Gestattungsvertrag) mit dem vorfrankierten Rückumschlag per Post an terranets bw. 
  • Fünf Wochen später: Peter B. prüft sein Konto: Die Entschädigungszahlung ist eingegangen. Grundsätzlich sollen Betroffene wie Peter B. nach dem Bau oder beim Betrieb der Leitung nicht schlechter gestellt sein als zuvor. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung hat Peter B. eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben erhalten. Die Höhe der Zahlung ist vor allem von der Größe der Fläche abhängig, die durch den Schutzstreifen betroffen ist.  

2025 und 2026 – Während der Bauvorbereitung und den Bauarbeiten: terranets bw entschädigt den Ernteausfall
Im Zeitraum der bauvorbereitenden Maßnahmen und des Baus der SPO kann Peter B. sein Flurstück landwirtschaftlich nicht nutzen. Dadurch hat er Ertragsausfälle. Auch kleinere Schäden an der Flur sind durch die Bauarbeiten entstanden. terranets bw zahlt dafür eine Entschädigung nach festen Sätzen. Diese richten sich nach den aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.

2027 – Der Bau der SPO ist abgeschlossen: Die Flächen werden rekultiviert
Da die Bedingungen durch die trockene Witterung beim Bau sehr günstig waren und es nur eine kurze Flächeninanspruchnahme gab, kann Peter B. seine Felder direkt wieder bewirtschaften und seine Fruchtfolge fortführen. Die abgefangenen Drainagen wurden fachgerecht wiederhergestellt. 
Auch der Anbau von Sonderkulturen wie Hopfen, Wein und Spargel ist nach dem Bau möglich. Eine Einschränkung gibt es im Schutzstreifen fünf Meter links und rechts der Leitung: Hier dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.

Im Factsheet Boden – Schutz, Rechte und Entschädigung bei der Verlegung von Gasleitungen gibt es weitere Informationen zum Rechteerwerb und den Entschädigungszahlungen.
 

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