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Information Störfallverordnung des Erdgasspeichers Sandhausen und Sicherheitsdatenblatt Erdgas. 

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Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2020

Das ab 01.01.2020 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-18/610-NCG (REGENT) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 4,07 €/(kWh/h)/a.

Das ab 01.01.2020 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT ebenfalls 4,07 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 30. April 2019, mit Inkrafttreten am 01. Juni 2019  (KoV X) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2019 veröffentlicht.

Aufgrund regulierungsrechtlicher Vorgaben (Festlegungen REGENT (BK9-18/610-NCG) / AMELIE (BK9-18/607)) wird es im Netzgebiet von terranets bw mit Wirkung zum 01.01.2020 zu einer Änderung der Kapazitätsentgelte kommen. Diese regulierungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch von dritter Seite mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es ist aus heutiger Sicht nicht aus­zu­schließen, dass im Laufe und im Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten die regulierungs­rechtlichen Vorgaben geändert und damit die Kapazitätsentgelte sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend angepasst werden könnten. Daher behält sich terranets bw vor, auf Basis einer gericht­lichen / behördlichen Entscheidung eine kurzfristige Anpassung der Kapazitätsentgelte vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich terranets bw vor, die Differenz zwischen dem vom Transportkunden gezahlten Kapazitäts­entgelt und dem auf Basis einer gerichtlichen / behördlichen Entscheidung neu festge­setzten Kapa­zitäts­entgelt auszugleichen. terranets bw wird bei Kenntnis über den Verfahrensausgang rechtzeitig  informieren.

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