Gemäß Verordnung (EU) 2015/703 (Netzkodex Interoperabilität) besteht für die Fernleitungsnetzbetreiber und betroffene Gegenparteien zum 01.05.2016 die Einführungs- und Anwendungsverpflichtung gemeinsamer Lösungen für den Datenaustausch. Bestehende Datenaustauschlösungen sind für die Abwicklung von Datenaustauscherfordernissen, die sich aus europäischen Vorschriften [insbesondere zum Engpassmanagement (CMP), zur Kapazitätszuweisung (NC CAM) und zur Bilanzierung (NC BAL)] ergeben, ab diesem Datum lediglich mit Zustimmung der Bundesnetzagentur und nur für einen begrenzten Zeitraum weiterhin nutzbar.
Aus diesem Grund konsultieren die Fernleitungsnetzbetreiber alle betroffenen Gegenparteien hinsichtlich der aus ihrer Sicht zu berücksichtigenden Lösungen für den gemeinsamen Datenaustausch, für die zur Weiternutzung durch die Fernleitungsnetzbetreiber eine Zustimmung der Bundesnetzagentur erforderlich ist und beantragt werden soll. Gegenstand des Ausnahmeantrages sollen das Protokoll AS2 sowie das Format Edifact für den dokumentengestützten Datenaustausch sein, um diese neben AS4 und Edig@s XML auch über den 01.05.2016 hinaus nutzen zu können.
Wir bitten Sie, sich bis zum 22.01.2016 an der Konsultation zu beteiligen. Die Konsultationsunterlagen finden Sie untenstehend.
Informationen zur Konsultation
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Claudia Wiehler gern unter Tel. 0711/7812-1343 zur Verfügung.