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Hier finden Sie aktuelle Informationen und Pressemitteilungen.
Hier finden Sie Transparenzinformationen und gesetzliche Veröffentlichungspflichten.
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Verordnung (EG) VO 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und insbesondere von Kapitel 3 des Anhangs I in der Fassung vom 10. November 2010 verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig, verschiedene aktualisierte Informationen in einem gängigen Datenformat zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehören Informationen auf unserer Website zu finden sind. Weitere Veröffentlichungen gem. Verordnung (EG) VO 715/2009 Anhang 1 Ziff. 3.3 finden Sie auf der ENTSOG Transparenzplattform
Annex I to Regulation (EG) 715/2009 | Auf unserer Website |
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3.1.2 a) Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Entgelte | Netzzugang |
3.1.2 b) u. c) 1. Verschiedene Transportverträge und andere maßgebliche Unterlagen | Netzzugang / Transparenzdaten |
3.1.2 c) Netzkodex / Standardbedingungen | Netzkodizes / Kooperationsvereinbarung Gas |
3.1.2 c) 2. Anforderungen an die Gasqualitätparameter | Maßgebliche Punkte |
3.1.2 c) 3. Druckanforderungen | Netzkopplungspunkte Einspeisung / Netzkopplungspunkte Ausspeisung |
3.1.2 c) 4. Verfahren für eine Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 d) Harmonisierte Verfahren, die bei Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden inkl. der Definition von Schlüsselbegriffen | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2. e) Bestimmungen über Verfahren der Kapazitätszuweisung, des Engpassmanagements, Verhütung der Kapazitätshortung und Wiederverwendung | Prisma primary / Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 f) Regeln für Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt ggü. Fernleitungsnetzbetreiber | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EG |
3.1.2 g) Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen; Berechnungen der Ausgleichsenergiepreise | Trading Hub Europe |
3.1.2 h) Flexibilität- und Toleranzwerte ohne separates Entgelt sowie mit separatem Entgelt | Trading Hub Europe |
3.1.2 i) Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes inkl. Anlagenbetreiber an Kuppelstellen / Namen der angrenzenden Netzbetreiber | Technische Beschreibung |
3.1.2 j) Anschlussregeln | Netzanschluss / Transparenzinformationen |
3.1.2 k) Informationen über Notfall-Mechanismen | Krisenvorsorge |
3.1.2 l) Für Kuppelstellen vereinbarten und Interoperabilität betreffende Verfahren (falls relevant), Verfahren für Nominierung und Matching, sonstige Verfahren für Allokation und Mengenabweichungen einschließlich verwendeter Methoden | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 m) Beschreibung der Methodik und des Verfahrens für Berechnung der technischen Kapazität | Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapaztäten |
3.3.(1) a-e, 3.3.(4), 3.3.(5) Kapazitäten, Nominierungen und Renominierungen, tatsächliche Lastflüsse, Brennwerte | |
3.3 (1) f) Geplante und tatsächliche Unterbrechungen | Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen / |
3.3 (1) g) Geplante und ungeplante Unterbrechungen | |
3.4 (1) und (2) Informationen zum Sekundärhandel | |
3.4 (3) Ausgleichsdienstleistungen | Trading Hub Europe |
3.4 (4) Weitere Flexibilitätsdienstleistung des Fernleitungsnetzbetreibers; hier OFC | Trading Hub Europe |
3.4 (5) Das sich im Netz befindliche und prognostizierte Gasvolumen | Trading Hub Europe |
3.4 (6) Nutzerfreundliche Instrumente für die Tarifberechnung | Entgelte |
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der jährlichen Auktion zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehörigen Informationen auf unserer Website zu finden sind.
Art. 29 (a) | Siehe Preisblatt 2024 und Preisblatt 2025 Zur Begründung für die Höhe der Multiplikatoren verweist die terranets bw GmbH auf den Beschluss der Bundesnetzagentur BK9-23/612 (Festlegung MARGIT 2025). |
Art. 29 (b) | Siehe Preisblatt 2024 und Preisblatt 2025 Die Bundesnetzagentur hat in Anlage I ihres Beschlusses BK9-23/612 (Festlegung MARGIT 2025) die Höhe des an den Kopplungspunkten anzuwendenden Abschlags für unterbrechbare Kapazität festgelegt. Die Methodik zur Berechnung dieser Abschläge wird in Abschnitt 7 des Beschlusses MARGIT 2025 beschrieben. Die Methodik zur Berechnung des Abschlags für unterbrechbare Kapazität an anderen als Kopplungspunkten, unter anderem Speicherpunkten, hat die Bundesnetzagentur im Beschluss BK9-20/608 (Festlegung "BEATE 2.0", Abschnitt 3.2) vom 16.10.2020 festgelegt. Hierbei wird die Unterbrechungswahrscheinlichkeit aus den Daten der letzten drei Gaswirtschaftsjahre des jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunktes abgeleitet und berechnet als das Verhältnis der Summe der je Tag maximal unterbrochenen unterbrechbaren Kapazität zur Summe der an diesen Tagen vermarkteten unterbrechbaren Kapazität. Die Unterbrechungswahrscheinlichkeit wird auf volle Prozent aufgerundet. Der anzuwendende Abschlag entspricht der Unterbrechungswahrscheinlichkeit und ist unabhängig von der Produktlaufzeit. Nach Beschluss BK9-18/608 beträgt der Sicherheitsaufschlag 10%. Mit ihrem Beschluss BK9-20/608 (Festlegung "BEATE 2.0") hat die Bundesnetzagentur den Sicherheitsaufschlag an anderen als Kopplungspunkten im H-Gas-Netz ab dem 01.10.2021 auf 20% gesetzt. Mit dem geplanten Beschluss BK9-24/608 (Festlegung "BEATE 2.1") soll der Beschluss BK9-20/608 aufgehoben und der Sicherheitsaufschlag in Angleichung an die Regelung in "MARGIT 2025" mit Wirkung ab dem 01.01.25 wieder auf 10% reduziert werden (siehe Verfahrenseinleitung BK9-24/608). Die zur Berechnung des Abschlags benötigten Daten (Vermarktung und Unterbrechung unterbrechbarer Kapazität) können auf der ENTSOG Transparenzplattform bezogen werden. An den von BEATE 2.0 betroffenen Punkten gab es keine Unterbrechungen; der Abschlag für unterbrechbare Kapazitäten an diesen Punkten beträgt 10%. Zur Höhe des Abschlags für unterbrechbare Kapazitäten im Kalenderjahr 2025 verweist die terranets bw GmbH auf den Beschluss MARGIT 2025, Anlage I. |
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 30 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der Entgeltperiode zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflichten gem. Art. 30 Verordnung (EU) 2017/460 (NC TAR) (Stand: 29.11.2024)
Anlage zur VÖ nach Art. 30 (Excel) (Stand: 29.11.2024)
Informationen zum Bilanzkreismanagement, den Virtuellen Handelspunkt (VHP), über die Bereitstellung von Abrechnungs- und Regelenergiedaten sowie über das Regelenergiemanagement können Sie auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH unter www.tradinghub.eu einsehen.
NC BAL - Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen
NC CAM - Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen
NC INT - Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch
NC TAR - Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen
Aktuelle Kooperationsvereinbarung:
Kooperationsvereinbarung XIV gültig ab 01.10.2024
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für den Transport ab dem 01.10.2024
Kooperationsvereinbarung XIII.1 gültig ab 01.10.2022
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für den Transport ab dem 01.10.2022
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 12.08.2022 und 22.03.2024
Vergangene Kooperationsvereinbarung:
Kooperationsvereinbarung XII gültig ab 01.10.2021
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.10.2021
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 31.03.2020 und 31.03.2021
Kooperationsvereinbarung XI gültig ab 01.10.2020
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.10.2020
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 31.10.2019 und 31.03.2020
Kooperationsvereinbarung X-2 gültig ab 01.01.2020
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.01.2020
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 30.04.2019 und 31.10.2019
Kooperationsvereinbarung X-1 gültig ab 01.06.2019
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.06.2019
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 31.07.2018 und 30.04.2019
Kooperationsvereinbarung X gültig ab 01.10.2018
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.10.2018
Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten:
Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten (PDF, 493 KB)
Historische technische Kapazitäten der letzten fünf Jahre:
Technische Kapazität 2020
Technische Kapazität 2021
Technische Kapazität 2022
Technische Kapazität 2023
Technische Kapazität 2024
Richtlinien terranets bw
Planungshinweise Anlagen
Planungshinweise
Technische Mindestanforderungen Messung terranets bw (Gütig bis 02.08.2022)
Technische Mindestanforderungen Messung terranets bw (Gültig ab 03.08.2022)
Technische Mindestanforderungen Biogas
EASEE Gas Nomination & Matching-Process
Die Ergebnisse der Ausschreibungen von Lastflusszusagen (LFZ) und der Ausschreibungen von Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA) für die Jahre 2013 bis 2023 können Sie nachstehend einsehen.
2013 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2014 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2015 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2016 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2017 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2018 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2018 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2019 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2019 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2020 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2020 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2021 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2021 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ nach 1. Rückgabe
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ nach 2. Rückgabe
2023 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2023 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2024 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
SDB Erdgas, getrocknet (03/2021)
Information Störfallverordnung Erdgasspeicher Sandhausen (02/2021)
terranets bw stellt vor- und nachgelagerten Netzbetreibern nach Absprache Messwerte aus gemeinsamen Netzkopplungspunkten zur Verfügung. Die Datenlieferungen erfolgen täglich (vorläufige Daten) für den jeweiligen Vortag und monatlich (endgültige Daten) für den jeweiligen Vormonat. Die Bereitstellung der endgültigen Daten erfolgt nach Absprache ab dem 6. Werktag eines Folgemonats (M+6).
Wir helfen Ihnen gerne weiter.