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Netzstabilisierung mit LiFA

Wie wir unsere Gasversorgung auch bei Spitzenlasten sicherstellen.

Zum 1. Januar 2018 führte terranets bw ein neues Produkt zur Stabilisierung der Gasversorgung in Baden-Württemberg bei Lastspitzen ein. LiFA steht für "Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen" und ist ein temporäres Produkt, das sich an Verteilnetzbetreiber in unserem Netzgebiet richtet. Zur Stabilisierung des Netzes nutzt LiFA vorhandene Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden.

LiFA dient der Überbrückung eventueller Kapazitätslücken – so lange, bis Ausbaumaßnahmen im Gastransportnetz, die über die deutschlandweiten Netzentwicklungspläne Gas identifiziert werden, wirken.

An der Ausschreibung von Lastflusszusagen können sich alle der terranets bw direkt nachgelagerten Verteilnetzbetreiber (VNB) beteiligen. Der direkt nachgelagerte VNB der terranets bw bündelt dabei das Potenzial der Abschaltkunden in seinem und ggf. in dem ihm nachgelagerten Netz. 
Durch die Orientierung an der Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Kosten für Lastflusszusagen als volatile Kosten im Sinne von § 11 Absatz 5 ARegV ("KOLA") beträgt die Mindestlosgröße 10 MW je Los.

Die Bündelung von Angeboten mehrerer direkt nachgelagerter VNB der terranets bw ist möglich. Informieren Sie sich hier über das Produkt LiFA im Detail:

Produktblatt LiFA (PDF, 493 KB)

Hintergrund für die Einführung von LiFA

Grundlage für die Ausgestaltung dieses neuen, temporären Produktes ist die besondere Situation in Baden-Württemberg, die aufgrund der Einbindung in vorgelagerte sowie europäische Netze bestimmt ist durch eine komplexe Struktur sowie einen stark steigenden Bedarf an Transportkapazitäten in den Verteilernetzen.

Die Nachfrage nach Kapazitäten im Versorgungsgebiet der terranets bw ist seit 2010 durch einen kontinuierlich steigenden Bedarf in den nachgelagerten Netzen geprägt. Die Transportnachfrage die uns Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Internen Bestellung im Netz der terranets bw meldeten, stieg für 2017 und für 2018 im Vergleich zum Vorjahr jeweils um ca. 4 %.

Ergänzend zur Realisierung erforderlicher Netzausbaumaßnahmen und der Kontrahierung von Lastflusszusagen an Einspeisepunkten in das Netz der terranets bw soll LiFA als marktbezogene Übergangslösung einen wertvollen Beitrag zur Entschärfung dieser Situation leisten.

So kann vorhandenes Potenzial vorhandener Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden im gesamten Netzgebiet der terranets bw genutzt werden, um im Falle einer Gasmangellage die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg weiterhin zu gewährleisten.

LiFA schließt dabei an die ausgelaufenen Abschaltverträge an, welche die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg bis dato als Instrument zur Glättung von Leistungsspitzen genehmigt hatte. Bei LiFA sind zusätzlich auch solche VNB berechtigt, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen, die nicht unter das Regulierungsregime der Landesregulierung Baden-Württemberg fallen, sondern unter das der Bundesnetzagentur.

Prozess Ablauf LiFA

terranets bw schreibt jeweils für die Laufzeit eines Jahres LiFA-Kapazitäten mit einer Mindestlosgröße von 10 MW öffentlich aus.

Ausschreibungstext LiFA (PDF, 493 KB)

Angebote können wie folgt eingereicht werden:

  • Als direkt nachgelagerter VNB der terranets bw: Angebot erfolgt direkt an terranets bw im Rahmen der Ausschreibung.
  • Als nicht direkt nachgelagerter VNB der terranets bw: Angebot erfolgt über den vorgelagerten, direkt nachgelagerten VNB der terranets bw, der an der Ausschreibung teilnimmt.
  • Als Abschaltkunde: Angebot erfolgt an den zuständigen VNB, der selbst oder über den ihm vorgelagerten VNB an der Ausschreibung teilnimmt.

Nach erfolgtem Zuschlag schließen terranets bw und die ausgewählten VNB bilaterale LiFA-Verträge.

Die Abschaltpotenziale dürfen keinesfalls doppelt vermarktet werden (wie z. B. in NCG-Auktionen zu Regelenergie wie LTO und DSO). Das Bündeln ("Poolen") mehrerer Abschaltverträge in einem Los ist möglich, so dass auch Abschaltpotenziale geringer als 10 MW berücksichtigt werden können.

Die Vergütung erfolgt zunächst seitens terranets bw an den VNB, dessen Angebot kontrahiert wurde. Die Weiterverrechnung erfolgt zwischen VNB und Abschaltkunden. Die aus LiFA resultierenden Kosten werden über die Netzentgelte der terranets bw gewälzt.

terranets bw arbeitet mit Hochdruck an einer Verbesserung der aktuellen Kapazitätssituation. So werden neben LiFA ebenfalls Lastflusszusagen an Einspeisepunkten in unser Netz ausgeschrieben, um die Kapazitätslücke zwischen Ein- und Ausspeisekapazitäten zu schließen. Sofern durch diese Lastflusszusagen unterbrechbare Kapazitätsanteile in befristet feste Kapazitäten umgewandelt werden können, werden deren Kosten auf alle Netzkunden im Netz der terranets bw umgelegt. Entsprechend generierte befristet feste Bestellkapazitäten werden somit zum regulären Entgelt abgerechnet.

Das Ziel einer Kontrahierung von LiFA ist es, eine Nachfragereduktion in Hochlastsituationen zu ermöglichen, um damit eine Unterbrechung unterbrechbar vergebener Kapazitäten soweit möglich zu vermeiden.

Prozess Abruf LiFA

Im Bedarfsfall ruft terranets bw die LiFA bei direkt nachgelagerten VNB ab, mit denen LiFA-Verträge abgeschlossen wurden. Die jeweiligen VNB sind wiederum für die Abschaltung der Abschaltkunden verantwortlich. Zwischen terranets bw und dem Abschaltkunden findet keine Kommunikation statt.

Mit dem Abruf seitens terranets bw verringert sich der zulässige Kapazitätsbezug am jeweiligen Regionalcluster um die Höhe ebendieser Lastflusszusage. Die Unterbrechung von über LiFA kontrahierten Kapazitäten erfolgt dabei parallel zur Unterbrechung unterbrechbarer interner Bestellkapazitäten.

Im Falle der Überschreitung der dann noch zulässigen Kapazität durch den VNB greift die in den LiFA-Verträgen festgelegte Vertragsstrafenregelung. Die Regelung orientiert sich an derjenigen für die Interne Bestellung. Die Veröffentlichung des Preisblattes mit der Höhe der Vertragsstrafe erfolgt am 03.06.2022. Hinweis: Die am 03.06.2022 veröffentlichten Preise sind noch ohne Umlagen und Messentgelte. Diese Bestandteile werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Für 2023 sind als mögliche Unterbrechungszeiträume das erste Quartal sowie November und Dezember definiert. In diesen Zeiträumen können LiFA, je Kalenderjahr und Vertrag, maximal für die Dauer von 240 Stunden abgerufen werden. Der Abruf erfolgt dabei bis 12 Uhr des Vortags für den Folgetag ab 6 Uhr für LiFA mit Leistungspreisen. Für LiFA mit Arbeitspreiskomponenten erfolgt der Abruf mit einer Frist von zwei Stunden.

Der Abrufprozess orientiert sich grundsätzlich an den im Rahmen des "Leitfadens Krisenvorsorge Gas" verwendeten Formularen. Diese wurden auf die Anforderungen für LiFA angepasst und finden sich als Anlagen in den Ausschreibungsunterlagen:

Anlage 2 (PDF, 493 KB)

Anlage 3 (PDF, 493 KB)

Der Abruf der Lastflusszusagen erfolgt dabei über den gemäß Ziffer 6.7 des "Leitfadens Krisenvorsorge Gas" der KoV abgestimmten Kommunikationsweg.

Ausschreibung

Alle für die Teilnahme an der Ausschreibung benötigten Informationen finden Sie nach dem Start der Ausschreibung hier:

Zur Seite Ausschreibungen

Die Ergebnisse der Ausschreibung sind im Anschluss des Verfahrens hier verfügbar.

Zu den Ergebnissen

Fragen und Antworten

  • Ist eine Pönale, die vom Kunden für den Fall des Verstoßes gegen die Abschaltvereinbarung zu zahlen ist, auf dem Preisblatt zu veröffentlichen?

    Ist eine Pönale, die vom Kunden für den Fall des Verstoßes gegen die Abschaltvereinbarung zu zahlen ist, auf dem Preisblatt zu veröffentlichen?

    Der Abschaltkunde ist gemäß des veröffentlichten Entwurfs für einen Abschaltvertrag lediglich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Eine Pönale zahlt dieser nicht. Daher ist eine Pönale nicht zu veröffentlichen.

  • Wie ist die im Rahmen der internen Bestellung "vereinbarte maximale Kapazität" zu verstehen, anhand der die Kapazitätsgrenze für die Bereitstellung von positiven Lastflusszusagen berechnet wird?

    Wie ist die im Rahmen der internen Bestellung "vereinbarte maximale Kapazität" zu verstehen, anhand der die Kapazitätsgrenze für die Bereitstellung von positiven Lastflusszusagen berechnet wird?

    Die "vereinbarte maximale Kapazität" ist die seitens terranets bw im Rahmen der internen Bestellung zugesagte feste und unterbrechbare Kapazität, also die gesamte interne Bestellleistung, welche der VNB nach den Regeln der KoV akzeptiert hat.

    Diese Kapazität ist die Ausgangsbasis für den Abruf von LiFA:

    Ausgangsbasis für den Abruf von Lifa


    Ausgangsbasis LiFA- PDF


    Hinsichtlich der durch terranets bw mitgeteilten Kapazitätsgrenze, welche der VNB im Engpassfall nicht überschreiten darf, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    Lifa Kapazitätsgrenze


    Kapazitätsgrenze LiFA - PDF

  • Wie wird im Falle einer Engpasssituation hinsichtlich des Abrufs von LiFA verfahren?

    Wie wird im Falle einer Engpasssituation hinsichtlich des Abrufs von LiFA verfahren?

    terranets bw wird für den Abruf auf die im Rahmen des Leitfadens Krisenvorsorge verwendeten Formulare aufbauen. Diese wurden auf die Anforderungen für LiFA angepasst und finden sich in Anlage 2 und Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen. Im Bedarfsfall werden die Formulare an die in diesem Zusammenhang hinterlegten Emailadressen versenden. Der Abruf erfolgt bis 12:00 Uhr eines Tages, für den Folgetag. Die Bereitstellung der LiFA erfolgt jeweils ab 06:00 Uhr, wobei die Abrufdauer zwischen 1 Stunde und 240 Stunden liegen kann.

  • Wer ist für das Zusammenführen von Potenzialen (Pooling) verantwortlich?

    Wer ist für das Zusammenführen von Potenzialen (Pooling) verantwortlich?

    Der VNB ist für das Poolen von Potenzialen verantwortlich. Er führt die einzelnen Angebote im Vorfeld zusammen und bietet diese im Rahmen der Ausschreibung innerhalb eines Angebotes an terranets bw an.

  • Wie ist die Vertragsstrafe zu berechnen?

    Wie ist die Vertragsstrafe zu berechnen?

    Die Vertragsstrafe wird gemäß des durch terranets bw veröffentlichten Preisblattes ermittelt. Demnach beträgt Sie im Zeitraum vom 01.01.2022, 06:00 Uhr bis 01.04.2022, 06:00 Uhr sowie vom 01.10.2022, 6:00 Uhr bis 01.01.2023, 06:00 Uhr das Doppelte des Jahreskapazitätsentgelts für die maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an diesem Tag. Sie fällt jeden Tag neu an.

    Das Jahreskapazitätsentgelt versteht sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb, Biogaskostenwälzung und Marktraumumstellung gem. Ziffer I des Preisblattes. 

    Hinweis: Die am 28.05.2021 veröffentlichten Preise für 2022 sind noch ohne Umlagen und Messentgelte. Diese Bestandteile werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. 

    Beispiel für eine maximalen Überschreitung i.H.v. 1.000 kWh/h an einem Tag:

    1.000 (kWh/h) * 5,1447 € (Jahreskapazitätsentgelt Q1 2021 inkl. Nebenkosten) * 2 = 10.289,40 €

    Für jeden weiteren Tag einer Überschreitung, fällt die Vertragsstrafe, unter Einbeziehung der jeweiligen maximalen Überschreitung neu an.

    Trotz einer Überschreitung der geltenden Kapazitätsgrenze nach einem Abruf der LiFa besteht dann keine Verpflichtung, die Vertragsstrafe zu bezahlen, wenn der Anbieter nachweist, dass der/die bestehenden Abschaltvertrag/-verträge in seinem und/oder den nachgelagerten Netzen tatsächlich in erforderlichem Umfang genutzt  wurde/n und dass sich aus dieser Nutzung des/der Abschaltvertrages/-verträge ergebende Abschaltpotential sowie die interne Bestellung richtig berechnet wurde. Die Berechnung der internen Bestellung ist den §§ 13, 14 der KoV vorgegeben. Bei Anwendung des darin beschriebenen Verfahrens unter Berücksichtigung der gaswirtschaftlichen Sorgfaltspflicht ist von einer richtigen Berechnung der internen Bestellung auszugehen. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschaltpotentials gilt grundsätzlich nichts anderes. § 13, 14 KoV enthalten Regeln zur Berücksichtigung von kapazitätsreduzierenden  Instrumenten in der interne Bestellung unter Bezug auf die gaswirtschaftliche Sorgfalt. Dazu gehört insbesondere auch die Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitseffektes, sowie bekannter zukünftiger Änderungen des Leistungsbedarfs der Abnahmestelle. Werden diese Regeln eingehalten, ist auch von einer richtigen Berechnung des Abschaltpotentials auszugehen. Für ein etwaiges Speicherpotential gilt nichts anderes.

    Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die Vertragsstrafenregelung im Preisblatt für 2022 identisch mit der Vertragsstrafenregelung des Preisblattes 2021 (VII Vertragsstrafe) sein wird.

    Das ab 01.01.2022 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 3,51 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 31. März 2020, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2020  (KoV XI) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2021 veröffentlicht. Obwohl nicht von einer signifikanten Änderung zwischen vorläufigem und endgültigem Tarif auszugehen ist, kann zu diesem Zeitpunkt keine finale Aussage über die tatsächliche Höhe des Tarifes für 2022 getroffen werden. Bitte beachten Sie dazu auch die unten stehende Veröffentlichung:

    Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2022

Downloads

Hier finden Sie gesammelt alle Unterlagen zu LiFA:

  • Produktdatenblatt LiFA

    Produktdatenblatt LiFA

    Um sich einen schnellen Überblick über das Produkt LiFA zu verschaffen, haben wir die wesentlichen Aspekte im untenstehenden Dokument zusammengefasst.

    Produktblatt LiFA

  • Ausschreibungstext LiFA

    Ausschreibungstext LiFA

    Alle für die Teilnahme an der Ausschreibung benötigten Informationen finden Sie nach dem Start der Ausschreibung in unserer Rubrik Ausschreibungen.

    Die Ergebniss der Ausschreibung sind im Anschluss des Verfahrens in der Rubrik Marktinformationen unter "LFZ-Ausschreibungen" verfügbar.

  • Prozess Abruf LiFA

    Prozess Abruf LiFA

    Der Abrufprozess orientiert sich grundsätzlich an den im Rahmen des "Leitfadens Krisenvorsorge Gas" verwendeten Formularen. Diese wurden auf die Anforderungen für LiFA angepasst und finden sich als Anlage 2 und Anlage 3 in den Ausschreibungsunterlagen. Der Abruf der Lastflusszusagen erfolgt dabei über den gemäß Ziffer 6.7 des "Leitfadens Krisenvorsorge Gas" der KoV abgestimmten Kommunikationsweg.

  • Vertragliche Vereinbarungen

    Vertragliche Vereinbarungen

    Vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich LiFA werden abgeschlossen zwischen:

    Nachfolgend finden Sie unverbindliche Beispielverträge zwischen dem direkt nachgelagerten VNB und dem Abschaltkunden sowie zwischen dem direkt nachgelagerten VNB und einem ihm wiederum nachgelagerten VNB.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Thomas Herzog

Thomas Herzog

Leiter Regulierung und Netzwirtschaft

lfz[at]terranets-bw.de
+49 711 7812 1359

Johannes Greiner

Johannes Greiner

Regulierung und Netzwirtschaft

lfz[at]terranets-bw.de
+49 711 7812 1446

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